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   BSG, 16.11.2000 - B 13 RJ 17/00 R   

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BSG, 16.11.2000 - B 13 RJ 17/00 R (https://dejure.org/2000,4167)
BSG, Entscheidung vom 16.11.2000 - B 13 RJ 17/00 R (https://dejure.org/2000,4167)
BSG, Entscheidung vom 16. November 2000 - B 13 RJ 17/00 R (https://dejure.org/2000,4167)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Versichertenrente wegen Berufsunfähigkeit - Arbeit als Dreher - Verminderte Erwerbsfähigkeit - Tätigkeit als Pförtner - Körperlich leichte Tätigkeiten - Soziale Zumutbarkeit - Amtsermittlungspflicht - Verletzung rechtlichen Gehörs

  • Judicialis

    SGG § 103; ; SGG § 62

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VI § 43 Abs. 2 S. 2; SGG § 62, § 128 Abs. 2
    Rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen Verfahren, Zumutbare Verweisungstätigkeit für Facharbeiter

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 20.08.1997 - 13 RJ 39/96

    Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen oder eine schwere spezifische

    Auszug aus BSG, 16.11.2000 - B 13 RJ 17/00 R
    Ausgangspunkt für die Beurteilung von BU ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) der "bisherige Beruf", den der Versicherte ausgeübt hat (vgl BSG SozR 2200 § 1246 Nrn 107 S 334, 169 S 544; BSG SozR 3-2600 § 43 Nr. 17 S 58).

    Sie ist auch dann maßgebend, wenn sie nur kurzfristig verrichtet wurde, aber zugleich die qualitativ höchste im Berufsleben des Versicherten war (vgl BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 130 S 413; BSG SozR 3-2600 § 43 Nr. 17 S 58).

    Davon ausgehend darf der Versicherte im Vergleich zu seinem bisherigen Beruf grundsätzlich auf die nächst niedrigere Berufsgruppe verwiesen werden (vgl BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 5 S 21 f mwN; BSG SozR 3-2600 § 43 Nr. 17 S 59).

  • BSG, 17.12.1997 - 13 RJ 59/97

    Verweisbarkeit eines gelernten Schornsteinfegers auf die Tätigkeit eines

    Auszug aus BSG, 16.11.2000 - B 13 RJ 17/00 R
    Eine derartige Verweisung wäre dem Kläger als Facharbeiter nicht zumutbar, weil es sich bei der einfachen Pförtnertätigkeit ohne besondere Angabe von Qualitätsmerkmalen um eine ungelernte Tätigkeit handelt (vgl Senatsurteil vom 17. Dezember 1997 - 13 RJ 59/97 - mwN).

    Bei seiner Behandlung der Sache wird das LSG ua folgendes zu berücksichtigen haben: Auch wenn der Kläger lediglich als angelernter Arbeiter oberen Ranges einzustufen ist, kommt eine Verweisung auf den Beruf eines einfachen Pförtners nur in Betracht, wenn sich diese Tätigkeit durch bestimmte Qualitätsmerkmale, zB das Erfordernis einer Einweisung oder Einarbeitung sowie die Notwendigkeit beruflicher oder besonderer Vorkenntnisse, auszeichnet (Senatsurteil vom 17. Dezember 1997 - B 13 RJ 59/97 - mwN).

  • BSG, 30.10.1985 - 4a RJ 53/84

    Befristete Beschäftigung - Arbeitsbeschaffungsmaßnahme -

    Auszug aus BSG, 16.11.2000 - B 13 RJ 17/00 R
    Sie ist auch dann maßgebend, wenn sie nur kurzfristig verrichtet wurde, aber zugleich die qualitativ höchste im Berufsleben des Versicherten war (vgl BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 130 S 413; BSG SozR 3-2600 § 43 Nr. 17 S 58).
  • BSG, 09.09.1986 - 5b RJ 82/85

    Leitberuf - Ausbildungsberuf - Mehrstufenschema - Hochbaufacharbeiter -

    Auszug aus BSG, 16.11.2000 - B 13 RJ 17/00 R
    Entsprechend diesem sog Mehrstufenschema werden die Arbeiterberufe durch die Gruppen mit den Leitberufen des Vorarbeiters mit Vorgesetztenfunktion bzw des besonders hochqualifizierten Facharbeiters, des Facharbeiters (anerkannter Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungszeit von mehr als zwei Jahren), des angelernten Arbeiters (sonstiger Ausbildungsberuf mit einer Regelausbildungszeit von drei Monaten bis zu zwei Jahren) und des ungelernten Arbeiters gekennzeichnet (vgl BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 140 S 453 mwN; BSG SozR 3-2600 § 43 Nr. 15 S 49).
  • BSG, 26.06.1990 - 5 RJ 46/89

    Beurteilung der Berufsunfähigkeit eines Kraftfahrers

    Auszug aus BSG, 16.11.2000 - B 13 RJ 17/00 R
    Davon ausgehend darf der Versicherte im Vergleich zu seinem bisherigen Beruf grundsätzlich auf die nächst niedrigere Berufsgruppe verwiesen werden (vgl BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 5 S 21 f mwN; BSG SozR 3-2600 § 43 Nr. 17 S 59).
  • BSG, 27.02.1997 - 13 RJ 5/96

    Tarifvertragliche Einstufung bei der Beurteilung von Berufsunfähigkeit eines

    Auszug aus BSG, 16.11.2000 - B 13 RJ 17/00 R
    Entsprechend diesem sog Mehrstufenschema werden die Arbeiterberufe durch die Gruppen mit den Leitberufen des Vorarbeiters mit Vorgesetztenfunktion bzw des besonders hochqualifizierten Facharbeiters, des Facharbeiters (anerkannter Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungszeit von mehr als zwei Jahren), des angelernten Arbeiters (sonstiger Ausbildungsberuf mit einer Regelausbildungszeit von drei Monaten bis zu zwei Jahren) und des ungelernten Arbeiters gekennzeichnet (vgl BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 140 S 453 mwN; BSG SozR 3-2600 § 43 Nr. 15 S 49).
  • BSG, 30.07.1997 - 5 RJ 8/96
    Auszug aus BSG, 16.11.2000 - B 13 RJ 17/00 R
    Ausgehend von dem in § 43 Abs. 2 SGB VI verankerten Gedanken des Berufsschutzes soll demjenigen Versicherten, der aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der bisherigen Weise arbeiten kann, ein zu starkes Absinken im Beruf erspart bleiben (vgl BSG, Urteil vom 30. Juli 1997 - 5 RJ 8/96).
  • BSG, 15.10.1986 - 5b RJ 24/86

    Tatsachenwürdigung - Verletzung des rechtlichen Gehörs - Altersruhegeld -

    Auszug aus BSG, 16.11.2000 - B 13 RJ 17/00 R
    Dementsprechend ist das Gericht verpflichtet, auf neue rechtliche Gesichtspunkte sowie auf eine unvorhersehbare Würdigung an sich bekannter Tatsachen hinzuweisen (vgl zB BSG SozR 1500 § 62 Nr. 20; allgemein hierzu Meyer-Ladewig, SGG mit Erl, 6. Aufl, § 62 RdNrn 8 f).
  • BSG, 20.06.2002 - B 13 RJ 13/02 R

    Berufs- bzw Erwerbsunfähigkeit - bisheriger Beruf - Facharbeiter für

    Reichen mithin bereits die berufungsgerichtlichen Tatsachenfeststellungen für eine abschließende Entscheidung des erkennenden Senats nicht aus, braucht nicht entschieden zu werden, ob eine Verletzung des rechtlichen Gehörs darin liegt, dass das LSG dem Kläger erstmals in den Urteilsgründen einen Verweisungsberuf benannt hat, der in dem vorhergehenden Verfahren keine Rolle gespielt hat (vgl dazu Urteile des erkennenden Senats vom 4. November 1998 - B 13 RJ 27/98 R - und vom 23. März 1995 - 13 RJ 21/94; BSG, Beschluss vom 28. Juli 1992 - 5 BJ 236/91 - und Urteil vom 16. November 1989 - 5 RJ 58/88), und sich dazu auf Tätigkeitsmerkmale bezogen hat, die in einem berufskundlichen Gutachten beschrieben werden, das dem Kläger vorher nicht zur Kenntnis gegeben worden ist (vgl dazu Urteil des erkennenden Senats vom 16. November 2000 - B 13 RJ 17/00 R; BSG SozR Nr. 91 zu § 128 SGG; BSG SozR 1500 § 62 Nr. 4 und § 128 Nr. 4, 15; BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 82, 98, 138).
  • SG Oldenburg, 03.02.2005 - S 8/83 RJ 241/03
    In der Regel ist dies die letzte nicht nur vorübergehend versicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit, von der auch bei nur kurzfristiger Ausübung auszugehen ist, wenn sie zugleich die qualitativ höchste im Berufsleben des Versicherten gewesen ist (vgl. zuletzt u.a. BSG, Urt. v. 16.11.2000 &61630; B 13 RJ 17/00 R &61630; ; Urt. v. 5.4.2001 &61630; B 13 RJ 23/00 R &61630; m.w.N.).

    Dem-entsprechend werden die Gruppen durch die Leitberufe des Vorarbeiters mit Vorgesetz-tenfunktion bzw. des besonders hoch qualifizierten Facharbeiters, des Fach-arbeiters (an-erkannter Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungszeit von mehr als zwei Jahren), des angelernten Arbeiters (sonstiger Ausbildungsberuf mit einer Regelausbil-dungszeit von drei Monaten bis zu zwei Jahren) und des ungelernten Arbeiters charakte-risiert (vgl. u.a. BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 132, 138, 140 sowie zuletzt u. a. BSG, Urteile v. 16.11.2000 &61630; B 13 RJ 17/00 R &61630; und v. 5.4.2001 &61630; B 13 RJ 23/00 R &61630;).

  • LSG Thüringen, 13.12.2004 - L 6 RJ 81/03

    Anspruch auf eine Rente wegen Berufsunfähigkeit; Beurteilung der Erwerbsfähigkeit

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  • LSG Bayern, 22.07.2003 - L 5 RJ 608/00

    Versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für die Gewährung einer Rente wegen

    Zutreffend weist das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz darauf hin, dass auch das Bundessozialgericht davon ausgeht, dass der Kassierer an Selbstbedienungstankstellen eine von der Wertigkeit des Berufs her für einen Facharbeiter zumutbare Verweisungstätigkeit darstellt (BSG vom 16.11.2000 Az.: B 13 RJ 17/00 R).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.02.2003 - L 2 RI 256/02

    Gewährung einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit; Klärung der

    Dazu hat das BSG in ständiger Rechtsprechung (vgl. zuletzt u.a. Urteil vom 16.11.2000 - B 13 RJ 17/00 R - m.w.N., SGb 2001 S. 72) ein Mehrstufenschema entwickelt, das die Berufe der Versicherten in Gruppen einteilt.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 31.01.2003 - L 2 RI 226/02

    Rentenanspruch wegen verminderter Erwerbsfähigkeit; Beurteilung der sozialen

    Zur Beurteilung der sozialen Zumutbarkeit einer Verweisungstätigkeit hat das BSG in ständiger Rechtsprechung (vgl. zuletzt u.a. Urteil vom 16.11.2000 - B 13 RJ 17/00 R - m.w.N., SGB 2001, S. 72) ein Mehrstufenschema entwickelt, das die Arbeiterberufe in verschiedene Leitberufe untergliedert, nämlich in die Gruppe der Facharbeiter mit Vorgesetztenfunktion bzw. der besonders hochqualifizierten Facharbeiter, die Gruppe der "normalen Facharbeiter" (anerkannter Ausbildungsberuf mit einer Regelausbildungszeit von mehr als zwei Jahren), die Gruppe der angelernten Arbeiter (sonstige Ausbildungsberufe mit einer Regelausbildungszeit von drei Monaten bis zu zwei Jahren) und die Gruppe der ungelernten Arbeiter.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.08.2002 - L 10 RI 265/00
    Zur Beurteilung der sozialen Zumutbarkeit der verschiedenen Tätigkeiten auf dem Arbeitsmarkt hat das BSG in ständiger Rechtsprechung (vgl. zuletzt u.a. Urteil v. 16. November 2000 ? B 13 RJ 17/00 R ? m.w.N. = SGb 2001, 72) die Arbeiterberufe in die Gruppe der Facharbeiter mit Vorgesetztenfunktion bzw. der besonders hoch qualifizierten Facharbeiter, die Gruppe der ("normalen") Facharbeiter, die Gruppe der angelernten Arbeiter und schließlich die Gruppe der ungelernten Arbeiter eingeteilt.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.04.2014 - L 2 R 337/11
    Dazu hat das BSG in ständiger Rechtsprechung (vgl. u.a. Urteil vom 16.11.2000 - B 13 RJ 17/00 R - m.w.N., SGb 2001 S. 72) ein Mehrstufenschema entwickelt, das die Berufe der Versicherten in Gruppen einteilt.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.12.2013 - L 2 R 824/11
    Dazu hat das BSG in ständiger Rechtsprechung (vgl. u.a. Urteil vom 16.11.2000 - B 13 RJ 17/00 R - m.w.N., SGb 2001 S. 72) ein Mehrstufenschema entwickelt, das die Berufe der Versicherten in Gruppen einteilt.
  • SG Hildesheim, 27.04.2005 - S 5 RI 99/03
    Mit diesem Leistungsvermögen ist die Klägerin weder voll noch teilweise er-werbsgemindert im Sinne von § 43 Abs. 3 SGB VI. Da die Klägerin ohne beson-dere Berufsausbildung geblieben ist, muss sie sich nach dem vom Bundessozial-gerichts in ständiger Rechtsprechung entwickelten Berufsgruppenschema der Arbeiterberufe (vgl. zuletzt BSG-Urteil vom 16.011.2000 - B 13 RJ 17/00 R) auf alle leidensgerechten Tätigkeiten des allgemeinen Arbeitsmarktes verweisen las-sen, wobei die Benennung einer konkreten Verweisungstätigkeit nicht erforderlich ist (vgl. BSG-Urteil vom 23.03.2000 - B 13 RJ 55/99 R).
  • LSG Berlin, 20.12.2004 - L 16 RA 16/04
  • SG Oldenburg, 03.03.2005 - S 8/83 RJ 51/03
  • SG Oldenburg, 16.12.2004 - S 8/83 RJ 311/02
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